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SPIELREGELN „Resveratrol—Lift-Gewinnspiel“
Im Folgenden die „Spielregeln“
ARTIKEL 1: VERANSTALTER
Die Gesellschaft CAUDALIE SAS, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) mit einem Kapital von 9.990.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 398 360 123, mit Sitz in 13 rue Pavée, 75004 Paris, Frankreich, im Folgenden der „Veranstalter“ genannt, veranstaltet ein Werbegewinnspiel mit Kaufverpflichtung mit dem Titel „Resveratrol—Lift-Gewinnspiel“, im Folgenden das „Gewinnspiel“.
Das Gewinnspiel wird auf den CAUDALIE-E-Commerce-Websites der in Artikel 2 dieser Spielregeln genannten teilnahmeberechtigten Länder veranstaltet.
Im Rahmen der Bewerbung des Gewinnspiels arbeitet der Veranstalter mit mehreren Influencern zusammen, im Folgenden die „teilnehmenden Influencer“, die die Existenz und die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels über ihre sozialen Netzwerke verbreiten und ihrer jeweiligen Community einen individuellen Code mitteilen, der die Teilnahme am Gewinnspiel im Rahmen einer teilnahmeberechtigten Bestellung ermöglicht.
Die teilnehmenden Influencer wirken ausschließlich im Rahmen der Bewerbung des Gewinnspiels und der Mitteilung der zur Teilnahme berechtigenden Codes mit.
Sie sind weder Veranstalter noch Mitveranstalter des Gewinnspiels und wirken weder an der Erfassung oder Validierung der Teilnahmen noch an der Organisation oder Durchführung der Verlosung, noch an der Bestimmung des Gewinners, noch an der Vergabe oder Organisation des Gewinns mit.
Die vorliegenden Spielregeln legen die für das Gewinnspiel geltenden Bedingungen fest. Sie können gegebenenfalls durch spezifische Modalitäten ergänzt werden, die auf den CAUDALIE-Websites, in den Mitteilungen der teilnehmenden Influencer oder auf anderen Kommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, im Folgenden die „Medien“, bekannt gegeben werden.
ARTIKEL 2: TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Das Gewinnspiel steht jeder volljährigen natürlichen Person offen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Wohnsitzlandes volljährig ist und ihren Wohnsitz in einem der folgenden Länder hat:
Vereinigtes Königreich, Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland, Belgien, Polen, Schweiz, Deutschland, Portugal und Niederlande; im Folgenden der bzw. die „Teilnehmer“.
Die Aktion steht ausschließlich Personen mit Wohnsitz in den vorstehend ausdrücklich genannten Ländern offen.
Um teilzunehmen, muss der Teilnehmer eine teilnahmeberechtigte Bestellung auf der seinem Wohnsitzland entsprechenden CAUDALIE-E-Commerce-Website aufgeben, gemäß den in Artikel 4 dieser Spielregeln vorgesehenen Bedingungen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Spielregeln sowie etwaiger ergänzender, auf den Medien mitgeteilter Modalitäten voraus.
ARTIKEL 3: DAUER
Das Gewinnspiel beginnt am 15. September 2026 um 00:01 Uhr (Pariser Zeit, Frankreich) und endet am 15. November 2026 um 23:59 Uhr (Pariser Zeit, Frankreich), im Folgenden der „Zeitraum“.
Um berücksichtigt zu werden, muss die teilnahmeberechtigte Bestellung während des Zeitraums des Gewinnspiels endgültig bestätigt worden sein.
Maßgeblich sind die von den EDV-Systemen des Veranstalters und seiner Dienstleister erfassten Daten und Uhrzeiten.
ARTIKEL 4: PRINZIP UND TEILNAHMEMODALITÄTEN
4.1 Prinzip des Gewinnspiels und Influencer-Codes
Das Gewinnspiel wird der Öffentlichkeit insbesondere durch die teilnehmenden Influencer bekannt gemacht, die dessen Existenz über ihre sozialen Netzwerke verbreiten.
In diesem Rahmen teilt jeder teilnehmende Influencer seiner Community einen ihm eigenen Code mit, im Folgenden der „Influencer-Code“.
Die verschiedenen Influencer-Codes stellen lediglich Zugangsmodalitäten zu ein und derselben, vom Veranstalter organisierten Werbeverlosung dar.
Unabhängig davon, welcher teilnehmende Influencer den verwendeten Influencer-Code mitgeteilt hat, gilt somit Folgendes: Alle Influencer-Codes gewähren Zugang zu demselben Gewinnspiel, sämtliche gültigen Teilnahmen werden in ein und demselben Teilnahmepool zusammengeführt, es wird nur eine einzige Verlosung unter allen gültigen Teilnahmen durchgeführt, es wird keine gesonderte Verlosung pro teilnehmendem Influencer, pro Influencer-Code oder pro Land organisiert, der verwendete Influencer-Code hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.
Die Wahl oder Verwendung eines bestimmten Influencer-Codes anstelle eines anderen verschafft dem Teilnehmer somit keinen zusätzlichen Vorteil im Rahmen der Verlosung.
4.2 Teilnahmemodalitäten
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss jeder Teilnehmer während des Zeitraums alle folgenden kumulativen Bedingungen erfüllen:
a) den Kauf eines Resveratrol—Lift-Serums auf der seinem Wohnsitzland entsprechenden CAUDALIE-E-Commerce-Website im Rahmen des Werbeangebots, das ein kostenloses Paar Eye Patches umfasst;
b) die Eingabe eines der von den teilnehmenden Influencern im Rahmen der Aktion mitgeteilten Influencer-Codes vor der endgültigen Bestätigung seiner Bestellung;
c) den Abschluss und die Bezahlung seiner Bestellung unter Angabe korrekter und vollständiger Informationen.
Nur die im Rahmen der Aktion ausdrücklich mitgeteilten und während des Zeitraums des Gewinnspiels gültigen Influencer-Codes berechtigen zur Teilnahme. Der Influencer-Code muss zwingend vor der endgültigen Bestätigung der Bestellung in das dafür vorgesehene Feld eingegeben werden. Nach Bestätigung der Bestellung kann kein Code mehr nachträglich hinzugefügt oder angewendet werden. Die Verwendung eines Influencer-Codes ermöglicht die Aufnahme der Bestellung in die im Rahmen des Gewinnspiels organisierte Verlosung.
Pro teilnahmeberechtigter Bestellung ist nur eine Teilnahme an der Verlosung zulässig, unabhängig von der Anzahl der im Rahmen dieser Bestellung gekauften Resveratrol—Lift-Seren.
Eine und dieselbe Person, die mehrere gesonderte Bestellungen aufgibt, welche jeweils alle Bedingungen dieser Spielregeln erfüllen, erhält für jede dieser Bestellungen eine Teilnahme.
Eine Bestellung kann nur mit einem einzigen Influencer-Code verknüpft werden.
Damit die Bestellung gültig ist, muss sie vollständig bezahlt und darf vor der endgültigen Vergabe des Gewinns weder storniert noch als betrügerisch identifiziert worden sein.
Im Falle einer Stornierung oder Rückerstattung der Bestellung vor der endgültigen Vergabe des Gewinns wird die entsprechende Teilnahme automatisch storniert.
Jede unvollständige, fehlerhafte oder betrügerische Teilnahme, die außerhalb des Zeitraums erfolgt oder eine der in diesen Spielregeln vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt, gilt als nichtig.
Die Teilnahme an der Verlosung begründet keinerlei Gewinngarantie.
4.3 Rolle der teilnehmenden Influencer
Die teilnehmenden Influencer wirken ausschließlich mit, um ihrer Community die Informationen zum Gewinnspiel weiterzuleiten und den ihnen zugewiesenen Influencer-Code mitzuteilen.
Sie wirken zu keinem Zeitpunkt über diese Kommunikation hinaus an der Organisation oder Verwaltung des Gewinnspiels mit.
Insbesondere erfassen oder validieren die teilnehmenden Influencer keine Teilnahmen, bestimmen nicht die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer, organisieren und führen die Verlosung nicht durch, haben keinerlei Einfluss auf das Ergebnis der Verlosung oder die Gewinnchancen eines Teilnehmers, wirken nicht an der Bestimmung oder Bestätigung des Gewinners mit, vergeben nicht den Gewinn und organisieren weder die Behandlung noch den Transport noch die Unterbringung des Gewinners.
Die Tatsache, dass ein Teilnehmer das Gewinnspiel über einen teilnehmenden Influencer entdeckt oder den von diesem mitgeteilten Influencer-Code verwendet hat, begründet keine besondere Verbindung zwischen diesem teilnehmenden Influencer und der betreffenden Teilnahme.
Der teilnehmende Influencer, dessen Influencer-Code verwendet wurde, ist insbesondere nicht für den Ausgang der Verlosung verantwortlich und übernimmt keinerlei Garantie für den Erhalt eines Gewinns.
Jede Frage, Beanstandung oder Reklamation im Zusammenhang mit der Organisation des Gewinnspiels, der Gültigkeit einer Teilnahme, der Verlosung, der Bestimmung des Gewinners oder der Vergabe und Nutzung des Gewinns ist an den Veranstalter zu richten, unbeschadet der eigenen Haftung eines teilnehmenden Influencers, die im Zusammenhang mit dessen eigenen Handlungen gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften entstehen könnte.
ARTIKEL 5: GEWINN
Der Veranstalter verlost einen (1) einzigen Gewinn, im Folgenden der „Gewinn“, bestehend aus einer Resveratrol—Lift-Gesichtsbehandlung mit einer Dauer von fünfzig (50) Minuten und einem kommerziellen Wert von 105 Euro brutto.
5.1 Boutique Spa, in der die Behandlung durchgeführt wird
Die Behandlung wird in einer vom Veranstalter nach folgenden Modalitäten bestimmten CAUDALIE Boutique Spa durchgeführt, abhängig vom Wohnsitzland des Gewinners:
Vereinigtes Königreich: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Spanien: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Frankreich: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris, Boutique Spa CAUDALIE Aix-en-Provence oder Boutique Spa CAUDALIE Bordeaux;
Türkei: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Griechenland: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Belgien: Boutique Spa CAUDALIE Brüssel;
Polen: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Schweiz: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Deutschland: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Portugal: Boutique Spa CAUDALIE Pavée, Paris;
Niederlande: Boutique Spa CAUDALIE Brüssel.
Für Gewinner mit Wohnsitz in Frankreich wird die Boutique Spa vom Veranstalter unter den Boutiques Spa CAUDALIE Pavée in Paris, Aix-en-Provence und Bordeaux bestimmt, wobei insbesondere der Wohnort des Gewinners und die zumutbaren Zugangsmöglichkeiten zu jeder dieser Boutiques Spa berücksichtigt werden.
Die endgültige Wahl der Boutique Spa obliegt dem Veranstalter. Sie wird nach Abstimmung mit dem Gewinner getroffen, um im Rahmen des Zumutbaren dessen Situation und den praktischen Modalitäten der Reise Rechnung zu tragen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt jeder Teilnehmer an, von der seinem Wohnsitzland entsprechenden Boutique Spa Kenntnis genommen zu haben, und wird gebeten, vorab zu prüfen, ob er im Falle seiner Bestimmung zum Gewinner in der Lage sein wird, sich dorthin zu begeben.
5.2 Hauptreise
Der Veranstalter übernimmt die für die Anreise des Gewinners zur bezeichneten Boutique Spa erforderliche Hauptreise.
Das Transportmittel wird vom Veranstalter nach Abstimmung mit dem Gewinner bestimmt, wobei insbesondere dessen Wohnort, die verfügbaren Transportmittel, die Dauer und die Uhrzeiten der Fahrt sowie die Effizienz, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Lösung berücksichtigt werden.
Der Veranstalter organisiert und bucht die Hauptreise des Gewinners direkt.
Je nach den Umständen kann diese insbesondere mit der Bahn (zweite Klasse) oder mit dem Flugzeug (Economy-Klasse zzgl. Handgepäck) erfolgen.
Der Gewinner kann, sofern er dies wünscht, seinen Aufenthalt aus persönlichen Gründen verlängern, insbesondere durch eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise. In diesem Fall kann der Veranstalter die Übernahme der Hin- und Rückreise gemäß den zuvor vereinbarten Modalitäten aufrechterhalten, sofern diese Verlängerung keine unangemessenen Mehrkosten für den Veranstalter verursacht. Hotelübernachtungen, Mahlzeiten und sonstige mit der freiwilligen Verlängerung des Aufenthalts verbundene Ausgaben verbleiben vollständig zu Lasten des Gewinners.
5.3 Örtliche Fahrten und privates Fahrzeug
Die vor oder nach der Hauptreise erforderlichen örtlichen Fahrten werden nicht vom Veranstalter übernommen.
Somit verbleiben insbesondere zu Lasten des Gewinners: Fahrten mit Taxi, Mietwagen mit Fahrer, U-Bahn, Vorortzug (RER), Bus, Straßenbahn oder jedem anderen Verkehrsmittel zwischen seinem Wohnsitz und einem Bahnhof oder Flughafen; zwischen dem Bahnhof oder Flughafen und der Boutique Spa; zwischen dem Bahnhof oder Flughafen und dem Hotel; zwischen dem Hotel und der Boutique Spa.
Erscheint angesichts der Situation des Gewinners die Nutzung eines privaten Fahrzeugs geeigneter als die verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel, kann diese nach Abstimmung mit dem Veranstalter und vorbehaltlich dessen vorheriger Zustimmung in Betracht gezogen werden. Etwaige Modalitäten der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Nutzung eines privaten Fahrzeugs werden von Fall zu Fall festgelegt und dem Gewinner vor der Reise mitgeteilt.
Jede vom Gewinner ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters direkt getätigte Transportausgabe verbleibt zu seinen Lasten und kann nicht erstattet werden.
5.4 Unterkunft
Sofern die Merkmale der Reise dies rechtfertigen, übernimmt der Veranstalter eine (1) Hotelübernachtung für den Gewinner.
Die Notwendigkeit dieser Übernachtung wird vom Veranstalter von Fall zu Fall beurteilt, wobei insbesondere der Wohnort des Gewinners, die Dauer der Reise, die verfügbaren Transportzeiten, die Uhrzeit der Behandlung sowie die zumutbare Möglichkeit für den Gewinner, die Hin- und Rückreise am selben Tag durchzuführen oder nicht, berücksichtigt werden.
Die übernommene Übernachtung kann je nach den Umständen die Nacht vor oder die Nacht nach der Behandlung sein.
Ist die Übernahme einer Hotelübernachtung gerechtfertigt, wird die Unterkunft direkt vom Veranstalter ausgewählt und gebucht. Der Gewinner kann nicht die Buchung einer bestimmten oder anderen Unterkunft verlangen.
Jede vom Gewinner im Rahmen einer persönlichen Verlängerung seines Aufenthalts gewünschte zusätzliche Übernachtung verbleibt vollständig zu seinen Lasten.
5.5 Begleitperson
Der Gewinn wird ausschließlich dem Gewinner zuerkannt.
Der Gewinner kann sich dennoch, sofern er dies wünscht, bei seiner Reise begleiten lassen.
Die Reisekosten der Begleitperson verbleiben vollständig zu deren Lasten und werden vom Veranstalter weder gebucht noch erstattet.
Wenn der Gewinner gemäß den Bedingungen dieser Spielregeln eine übernommene Hotelübernachtung erhält, kann seine Begleitperson dasselbe Zimmer teilen. Es wird jedoch kein zusätzliches oder gesondertes Zimmer für die Begleitperson übernommen.
Die den Gewinn bildende Behandlung ist ausschließlich dem Gewinner vorbehalten und kann nicht auf seine Begleitperson übertragen werden.
5.6 Verpflegung
Sofern die Merkmale der Reise dies rechtfertigen, kann der Veranstalter ein Mittag- und ein Abendessen für den Gewinner übernehmen, nach den Modalitäten, die er entsprechend den Umständen der Reise festlegt.
Die Verpflegungskosten der Begleitperson sowie jede zusätzliche Verpflegungsausgabe verbleiben zu Lasten des Gewinners oder seiner Begleitperson.
5.7 Termin der Behandlung
Der Gewinner kann den Termin seiner Behandlung entsprechend seiner Verfügbarkeit wählen, vorbehaltlich der Verfügbarkeiten der bezeichneten Boutique Spa und der zumutbaren Möglichkeiten zur Organisation der Reise.
Die Behandlung muss in jedem Fall spätestens am 15. September 2027 durchgeführt werden.
Der Termin der Behandlung und die Modalitäten der Reise müssen rechtzeitig im Voraus mit dem Veranstalter vereinbart werden, um die Organisation und Buchung der Reise sowie gegebenenfalls der Unterkunft zu ermöglichen.
Sobald der Termin zwischen dem Veranstalter und dem Gewinner endgültig vereinbart und die erforderlichen Buchungen vorgenommen wurden, kann dieser grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
Ausnahmsweise kann der Veranstalter im Falle eines schwerwiegenden und ordnungsgemäß nachgewiesenen persönlichen Hindernisses des Gewinners von Fall zu Fall die Möglichkeit einer Verschiebung prüfen, ohne dass eine solche Verschiebung einen Anspruch des Gewinners begründet.
5.8 Persönlicher und nicht ersetzbarer Charakter des Gewinns
Der Gewinn ist persönlich und nicht übertragbar.
Die Resveratrol—Lift-Gesichtsbehandlung kann nicht durch eine andere Behandlung, CAUDALIE-Produkte, einen Gutschein, einen Geldbetrag oder eine andere Sachleistung ersetzt werden.
Allgemeiner können der Gewinn und die ihn bildenden Leistungen weder gegen Bargeld, andere Waren oder Dienstleistungen eingetauscht werden, noch Gegenstand einer ganzen oder teilweisen finanziellen Entschädigung sein.
Der Gewinner kann insbesondere nicht die Auszahlung des Wertes der Behandlung, der Reise, der Unterkunft oder jeder anderen Leistung anstelle ihrer tatsächlichen Erbringung verlangen.
ARTIKEL 6: BESTIMMUNG DES GEWINNERS
Ein (1) einziger Gewinner wird unter allen während des Zeitraums des Gewinnspiels registrierten gültigen Teilnahmen bestimmt, unabhängig von Land und verwendetem Influencer-Code.
Der Gewinner wird durch eine zufällige, mittels einer dafür vorgesehenen Software durchgeführte Verlosung bestimmt.
Die Verlosung wird spätestens am 30. November 2026 durchgeführt.
Die Gewinnchancen hängen ausschließlich von der Gesamtzahl der während des Zeitraums registrierten gültigen Teilnahmen ab und werden durch den verwendeten Influencer-Code nicht beeinflusst.
Der Veranstalter organisiert die Verlosung unabhängig von den teilnehmenden Influencern. Diese wirken weder an der Verlosung noch an der Bestimmung oder Bestätigung ihres Ergebnisses mit.
Der Veranstalter überprüft, ob die ausgeloste Teilnahme alle in diesen Spielregeln vorgesehenen Bedingungen erfüllt.
Ist die ausgewählte Teilnahme ungültig oder erfüllt die betreffende Person nicht die erforderlichen Bedingungen, kann sie nicht als Gewinner bestimmt werden, und es wird eine neue Verlosung unter den übrigen gültigen Teilnahmen durchgeführt.
ARTIKEL 7: BENACHRICHTIGUNG DES GEWINNERS UND ZUTEILUNG DES GEWINNS
Der Gewinner wird vom Veranstalter unter der bei der Bestellung, die der ausgelosten Teilnahme entspricht, verwendeten E-Mail-Adresse kontaktiert.
Die teilnehmenden Influencer wirken weder an der Bekanntgabe des Ergebnisses noch an der Zuteilung des Gewinns oder der Organisation seiner Nutzung mit.
Der Gewinner verfügt ab dem Versand der Gewinnbenachrichtigung über eine Frist von achtundvierzig (48) Stunden, um die Annahme seines Gewinns zu bestätigen und die gegebenenfalls für dessen Zuteilung und die Organisation seiner Reise erforderlichen Informationen mitzuteilen.
Bei ausbleibender Antwort innerhalb dieser Frist, bei Ablehnung des Gewinns oder wenn der Gewinner unter den bei seiner Teilnahme mitgeteilten Kontaktdaten nicht erreicht werden kann, gilt er als endgültig auf seinen Gewinn verzichtend, ohne dass er diesbezüglich Anspruch auf Entschädigung, Ausgleich oder Reklamation geltend machen kann.
In diesem Fall führt der Veranstalter eine neue Verlosung durch, um einen Ersatzgewinner unter den übrigen teilnahmeberechtigten Teilnehmern zu bestimmen.
Der Veranstalter kann so viele Ersatzverlosungen durchführen wie erforderlich, bis ein Gewinner bestimmt ist, der die Bedingungen dieser Spielregeln erfüllt und den Gewinn innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt.
Der Gewinner ist selbst für die Prüfung seines E-Mail-Postfachs, einschließlich seines Spam-Ordners, sowie für die Richtigkeit der bei seiner Bestellung angegebenen Kontaktdaten verantwortlich.
Nach Annahme des Gewinns stimmen sich der Veranstalter und der Gewinner ab, um gegebenenfalls die anwendbare Boutique Spa, den Termin der Behandlung sowie die zumutbaren Modalitäten der Reise festzulegen.
Die gegebenenfalls erforderlichen Buchungen der Hauptreise und der Unterkunft werden direkt vom Veranstalter vorgenommen.
ARTIKEL 8: UNWÄGBARKEITEN BETREFFEND DIE REISE ODER DIE BEHANDLUNG
8.1 Verspätung oder Annullierung durch den Beförderer
Bei Verspätung, Annullierung oder Störung eines vom Veranstalter gebuchten und nicht dem Gewinner zurechenbaren Transports, insbesondere bei Annullierung oder Verspätung des gebuchten Zuges oder Fluges, übernimmt der Veranstalter die Organisation der angemessen erforderlichen Lösungen, um, soweit möglich, die Erbringung des Gewinns zu ermöglichen.
Wenn der Vorfall die Durchführung der Behandlung zum ursprünglich vorgesehenen Termin unmöglich macht, sucht der Veranstalter gemeinsam mit dem Gewinner nach einem neuen Termin, um die Durchführung der Behandlung und die erforderliche Reise zu koordinieren.
Der Veranstalter übernimmt dann die erforderlichen neuen Buchungen gemäß den Bedingungen dieser Spielregeln, vorbehaltlich etwaiger Erstattungen, Kostenübernahmen oder Lösungen, die direkt vom betreffenden Beförderer angeboten werden können.
8.2 Verpasster Transport aus einem dem Gewinner zurechenbaren Grund
Der Gewinner ist verpflichtet, die Abfahrts- bzw. Abflugzeiten der vom Veranstalter gebuchten Transportmittel einzuhalten.
Wird ein gebuchter Zug, Flug oder ein anderes gebuchtes Transportmittel aus einem dem Gewinner zurechenbaren Grund verpasst, übernimmt der Veranstalter weder den Kauf eines neuen Tickets noch sonstige daraus resultierende zusätzliche Kosten.
Der Veranstalter wird sich dennoch nach besten Kräften bemühen, sofern dies angemessen möglich bleibt, die Behandlung auf einen anderen Termin vor dem 15. September 2027 zu verschieben.
Eine etwaige Verschiebung der Behandlung begründet jedoch keinen Anspruch auf eine erneute Übernahme des Transports durch den Veranstalter, wenn der Verlust des ursprünglichen Transports auf das Verschulden des Gewinners zurückzuführen ist.
8.3 Verspätung bei der Boutique Spa
Der Gewinner ist verpflichtet, sich zur vereinbarten Uhrzeit in der Boutique Spa einzufinden.
Bei Verspätung des Gewinners bleibt die Durchführung der Behandlung von den Möglichkeiten und Verfügbarkeiten der Boutique Spa abhängig.
Wenn die Verspätung die Durchführung der Behandlung nicht mehr zulässt, wird sich der Veranstalter nach besten Kräften um eine Neuterminierung bemühen, jedoch ohne Garantie und vorbehaltlich der Verfügbarkeiten der Boutique Spa.
8.4 Annullierung oder persönliches Hindernis des Gewinners
Sobald der Termin der Behandlung vereinbart und die Buchungen vorgenommen wurden, kann der Gewinner die Änderung oder Annullierung seiner Reise oder Behandlung nicht aus Gründen persönlicher Bequemlichkeit verlangen.
Bei einem schwerwiegenden und ordnungsgemäß nachgewiesenen persönlichen Hindernis, das die Reise unmöglich macht, prüft der Veranstalter die Situation von Fall zu Fall und kann, sofern dies angemessen möglich ist, einen neuen Termin vorschlagen.
Die Möglichkeit einer Verschiebung und deren Modalitäten hängen insbesondere von den bereits entstandenen Kosten, den Stornierungs- oder Änderungsbedingungen der Buchungen und den Verfügbarkeiten der Boutique Spa ab.
Eine solche Verschiebung stellt keinen automatischen Anspruch des Gewinners dar.
In jedem Fall kann die Annullierung, die Verschiebung oder die Unmöglichkeit, den Gewinn ganz oder teilweise zu erbringen, nicht zur Auszahlung seines Gegenwerts in bar oder zu seinem Ersatz durch eine andere Sachleistung führen.
ARTIKEL 9: BETRUG UND AUSSCHLUSS
Der Veranstalter kann jede Teilnahme annullieren und gegebenenfalls den Gewinn jeder Person entziehen, die falsche Angaben gemacht, die Identität eines Dritten missbraucht, versucht hat, das Teilnahme- oder Verlosungssystem zu umgehen oder zu manipulieren, ein automatisiertes oder betrügerisches Verfahren verwendet, die Bestellung, die ihre Teilnahme ermöglichte, vor der endgültigen Zuteilung des Gewinns storniert oder deren Rückerstattung erwirkt hat oder allgemeiner gegen diese Spielregeln verstoßen hat.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede zweckdienliche Überprüfung vorzunehmen, um sich der Identität und der Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer zu vergewissern.
Jeder Betrug oder Betrugsversuch kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers führen, unbeschadet etwaiger Maßnahmen, die der Veranstalter gegen ihn ergreifen könnte.
ARTIKEL 10: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Veranstalter verarbeitet als Verantwortlicher die zur Organisation und Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten.
Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels, die Überprüfung der Teilnahmen, die Verlosung, die Bestimmung des Gewinners und die Kontaktaufnahme mit ihm sowie die Zuteilung und Organisation des Gewinns verwendet.
Die verarbeiteten Daten können insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Land und Wohnort, Bestellnummer, verwendeten Influencer-Code sowie die für die Organisation der Behandlung, der Reise und gegebenenfalls der Unterkunft des Gewinners erforderlichen Informationen umfassen.
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden allein aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel nicht zu Werbezwecken verwendet.
Die Daten können den befugten Mitarbeitern des Veranstalters, den Gesellschaften der CAUDALIE-Gruppe sowie den an der Organisation des Gewinnspiels, der Durchführung der Verlosung oder der Zuteilung des Gewinns beteiligten Dienstleistern mitgeteilt werden, insbesondere der betreffenden Boutique Spa sowie den gegebenenfalls beteiligten Transport- und Unterkunftsanbietern, im strengen Rahmen der für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen.
Die teilnehmenden Influencer haben allein aufgrund ihrer Teilnahme an der Bewerbung des Gewinnspiels keinen Zugang zu den vom Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten.
Die Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die für die Organisation des Gewinnspiels, die Bestimmung des Gewinners und die Zuteilung des Gewinns erforderlich ist. Sie können anschließend für die Dauer archiviert werden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Veranstalters sowie zur Feststellung, Ausübung oder Verteidigung seiner Rechte erforderlich ist.
Gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften verfügen die Teilnehmer, nach den in diesen Vorschriften vorgesehenen Bedingungen, über Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie, sofern anwendbar, ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Diese Rechte können ausgeübt werden:
per E-Mail an die Adresse dpo@caudalie.com;
oder per Post an CAUDALIE, Datenschutzbeauftragter, 13 rue Pavée, 75004 Paris, Frankreich.
Die Teilnehmer können sich außerdem an die zuständige Datenschutzbehörde ihres Wohnsitzlandes wenden, um eine Beschwerde einzureichen.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzrichtlinie verfügbar, die auf der dem Wohnsitzland des Teilnehmers entsprechenden CAUDALIE-Website zugänglich ist.
ARTIKEL 11: VERFÜGBARKEIT UND ÄNDERUNG DER SPIELREGELN
Diese Spielregeln sind während der Dauer des Gewinnspiels kostenlos unter folgender Adresse zugänglich: [Link zu ergänzen].
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu verkürzen, zu verlängern, auszusetzen, zu ändern oder zu annullieren, falls die Umstände dies erfordern, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Er behält sich außerdem das Recht vor, diese Spielregeln zu ändern, wenn die Umstände dies erfordern, insbesondere um einer rechtlichen oder regulatorischen Entwicklung Rechnung zu tragen, eine technische Schwierigkeit zu beheben oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels zu gewährleisten.
Jede wesentliche Änderung wird den Teilnehmern auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht.
ARTIKEL 12: ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Diese Spielregeln unterliegen französischem Recht.
Die Teilnehmer und der Veranstalter verpflichten sich, jeden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder diesen Spielregeln entstehenden Streit gütlich beizulegen.
Kommt keine gütliche Einigung zustande, kann der Streit vor die zuständigen Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Paris (Cour d’Appel de Paris) gebracht werden.
Wird von diesen Spielregeln eine Übersetzung angefertigt, so ist im Falle eines Widerspruchs oder einer Auslegungsschwierigkeit die französische Fassung maßgeblich.